Die ETC-Wertpapiere sollen den Käufern ein Engagement in Gold bieten, ohne physische Lieferung des Golds. Der Emittent darf im Rahmen des Programms ETC-Wertpapiere lediglich an ernannte autorisierte Teilnehmer (jeweils ein " Autorisierter Teilnehmer") ausgeben. Autorisierte Teilnehmer können daraufhin diese ETC-Wertpapiere Privatkunden, professionellen Kunden oder sonstigen zulässigen Gegenparteien anbieten (vorbehaltlich gewisser im Basisprospekt enthaltener Verkaufseinschränkungen). Die erste Tranche der Serie wurde am 23. Mai 2019 (der "Emissionstag der Serie") an einen oder mehrere Autorisierte Teilnehmer ausgegeben.

Jedes ETC-Wertpapier steht für ein bestimmtes Gewicht an Gold, das in den Endgültigen Bedingungen dargelegt ist und "Metallanspruch" genannt wird. Um für die Verpflichtungen aus den ETC-Wertpapieren einzustehen, bemüht sich der Emittent, ausreichend Gold zu halten, um die Verpflichtungen aus den ETC-Wertpapieren nachzukommen. Am Emissionstag der Serie wurde jedem ETC-Wertpapier ein Metallanspruch (der "Ursprüngliche Metallanspruch") zugeschrieben und an jedem folgenden Tag wird der Metallanspruch jedes ETC-Wertpapiers um einen Prozentsatz (die "Gesamtkostenquote" bzw. "TER") verringert, der als ausreichend bestimmt wurde, um die "komplette" Betriebsgebühr des Emittenten an Amundi Asset Management S.A.S. (der "Berater") zu zahlen. Um diese "komplette" Betriebsgebühr zu zahlen, wird die HSBC Bank plc (die "Metallgegenpartei") regelmäßig einen Goldbetrag (das "TER-Metall") liquidieren, der den aufgelaufenen Verringerungen (gemäß der Gesamtkostenquote) an dem Metallanspruch sämtlicher ETC-Wertpapiere der Serie entspricht. Die Gesamtkostenquote findet für ein ETC-Wertpapier einer Serie keine Anwendung mehr, sobald eines der nachfolgenden Ereignisse eintritt: (i) Handelstag für den Rückkauf dieses ETC-Wertpapiers, (ii) Handelstag für eine Vorzeitige Rückzahlung dieser Serie und (iii) Bewertungstag für eine Finale Rückzahlung dieser Serie. Die HSBC Bank plc (die " Verwahrstelle") verwahrt das Gold für den Emittenten, das generell laut den Bedingungen des Verwahrvertrags auf dem entsprechenden einzelverwahrten Konto des Emittenten bei der Verwahrstelle, das für die entsprechende Serie gekennzeichnet ist (das "Einzelverwahrte Konto") einzelverwahrt wird. Dies bedeutet, dass das Gold in einem getrennten Konto in dem Tresorraum der Verwahrstelle in London im Namen des Emittenten für Rechnung der entsprechenden Serie verwahrt wird und sämtliches einzelverwahrtes Gold, das bei der Verwahrstelle gelegentlich hinterlegt oder von ihr erhalten wird, wird von der Verwahrstelle als Verwahrer des Emittenten für diese Serie verwahrt. Zu gewissen Zeitpunkten kann das Gold sammelverwahrt werden, beispielsweise, um Zeichnungen zu erleichtern.

Zeichnung

An jedem Tag (der kein Samstag oder Sonntag ist), an dem (i) die Euronext Paris für den Handel geöffnet ist, (ii) der Freiverkehrsmarkt der London Bullion Market Association (die "LBMA") für den Handel geöffnet ist und (iii) Geschäftsbanken in Irland für den Geschäftsverkehr geöffnet sind (ein "Geschäftstag"), kann ein Autorisierter Teilnehmer beim Emittenten beantragen, weitere ETC-Wertpapiere an diesen Autorisierten Teilnehmer auszugeben (eine " Zeichnung"). Vor der Abwicklung einer Zeichnung muss der Autorisierte Teilnehmer auf ein sammelverwahrtes Konto des Emittenten bei der Verwahrstelle, das für diese Serie gekennzeichnet ist (das "Sammelverwahrte Konto") einen Goldbetrag (der "Zeichnungsabwicklungsbetrag") überweisen, der dem Produkt aus (a) dem Metallanspruch an dem entsprechenden Handelstag (der "Handelstag für die Zeichnung") und (b) der Gesamtanzahl der emittierten ETC-Wertpapiere entspricht. Der Emittent wird die ETC-Wertpapiere einem Autorisierten Teilnehmer lediglich ausgeben, wenn der Zeichnungsabwicklungsbetrag auf dem Sammelverwahrten Konto eingegangen und dem Einzelverwahrten Konto der Serie zugeordnet wurde. In Verbindung mit jeder Zeichnung muss der Autorisierte Teilnehmer dem Emittenten ebenfalls eine Zeichnungsgebühr (die "Zeichnungsgebühr") zahlen.

Rückkäufe

An jedem Geschäftstag kann ein Autorisierter Teilnehmer beantragen, dass der Emittent ETC-Wertpapiere von diesem Autorisierten Teilnehmer zurückkauft (ein "Rückkauf"). Vor der Abwicklung eines Rückkaufs muss der Autorisierte Teilnehmer der Emissions- und Zahlstelle im Auftrag des Emittenten die entsprechenden zurückzukaufenden ETC-Wertpapiere liefern. Der Emittent wird diese ETC-Wertpapiere lediglich löschen und dem Autorisierten Teilnehmer einen Goldbetrag (der "Rückkaufabwicklungsbetrag"), der dem Produkt aus (1) dem Metallanspruch an dem entsprechenden Handelstag (der " Handelstag für den Rückkauf") und (2) der Gesamtanzahl der zurückzukaufenden ETC-Wertpapiere entspricht, liefern, wenn die Emissions- und Zahlstelle den Empfang dieser ETC-Wertpapiere bestätigt hat. In Verbindung mit jedem Rückkauf muss der Autorisierte Teilnehmer dem Emittenten ebenfalls eine Rückkaufgebühr (die "Rückkaufgebühr") zahlen.

Zukünftige Rückkäufe und Vorzeitige und Finale Rückzahlung

Das dem Einzelverwahrten Konto gutgeschriebene Gold sollte jederzeit mindestens der Gesamtsumme an Metallanspruch für sämtliche ETC-Wertpapiere entsprechen, der für diese Serie noch aussteht. Dieses Gold wird die Lieferung zukünftiger Rückkaufabwicklungsbeträge und die Zahlung von "Vorzeitigen Rückzahlungsbeträgen" oder "Finalen Rückzahlungsbeträgen" (jeweils gemäß nachfolgender Definition) für jedes ETC-Wertpapier finanzieren.

Besicherung

Die Verpflichtungen des Emittenten aus den ETC-Wertpapieren werden laut einer Wertpapierurkunde irischen Rechts und einer Wertpapierurkunde englischen Rechts durch Wertpapierinteressen an den Rechten des Emittenten im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Verträge mit Hinsicht auf die ETC-Wertpapiere und das zugrunde liegende Gold besichert. Die Aktiva und das Eigentum, die Gegenstand dieser Wertpapierinteressen sind, werden für diese Serie "Besichertes Eigentum" genannt. Die Wertpapierinhaber haben, aufgrund des Haltens dieser Serie, keinerlei Anspruch auf das Besicherte Eigentum mit Hinsicht auf eine andere Serie der ETC-Wertpapiere. Die Besicherung über das Besicherte Eigentum mit Hinsicht auf eine Serie von ETC-Wertpapieren wird durchsetzbar, wenn die Zahlung des Finalen Rückzahlungsbetrags oder des Vorzeitigen Rückzahlungsbetrags, wie zutreffend, am geplanten Fälligkeitstag oder dem entsprechenden Abwicklungstag der vorzeitigen Rückzahlung, wie zutreffend, nicht vollständig vorgenommen wird.

Beschränkter Rückgriff und Rang

Die ETC-Wertpapiere sind gleichrangig untereinander. Die Wertpapierinhaber haben beschränkten Zugriff auf das Besicherte Eigentum. In diesem Sinne gilt: Sobald das Besicherte Eigentum realisiert und die Nettoerlöse ausgezahlt wurden, kann keine der Parteien oder eine in ihrem Auftrag handelnde Person weitere Schritte gegen den Emittenten oder seine Geschäftsführer, Führungskräfte, Mitglieder oder Verwalter einleiten, um weitere Beträge erstattet zu bekommen, und der Emittent wird keine weiteren Beträge mit Hinsicht auf diesen Betrag schulden. Jegliche Erlöse aus dem Besicherten Eigentum werden gemäß den in den Bedingungen und Voraussetzungen dargelegten Zahlungsprioritäten angewandt. Somit setzt sich die Rangfolge der Rechte der Wertpapierinhaber im Einklang hiermit zusammen. Aufgrund dieser Bestimmungen können die Wertpapierinhaber einer Serie gegebenenfalls nicht den vollständigen zahlbaren Finalen Rückzahlungsbetrag oder Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag für jedes ETC-Wertpapier dieser Serie erhalten, wenn die Erlöse des Besicherten Eigentums unzureichend sind, um die Forderungen sämtlicher besicherter Gläubiger dieser Serie zu erfüllen.

Zinsen

Die ETC-Wertpapiere schütten keine regelmäßigen Zinsen aus, der Vorzeitige Rückzahlungsbetrag oder Finale Rückzahlungsbetrag, wie zutreffend, kann jedoch einen Zinsaufschlag für die Rückzahlung umfassen, insofern dieser Vorzeitige Rückzahlungsbetrag oder Finale Rückzahlungsbetrag, wie zutreffend, den Emissionspreis je ETC-Wertpapier für die erste Tranche der Serie übersteigt.

Sollte der Wert des Metalls, den Metallanspruch je ETC-Wertpapier umfassend, höchstens den Nominalbetrag zuzüglich dem Festgeschriebenen Zinsbetrag (wie jeweils weiter unten definiert) betragen, wird ebenfalls ein Festgeschriebener Zinsbetrag durch den Emittenten als Teil des je ETC-Wertpapier zahlbaren Finalen Rückzahlungsbetrags oder Vorzeitigen Rückzahlungsbetrags, wie zutreffend, fällig werden, dessen Betrag den Zinsen des Nominalbetrags entspricht.

Finale Rückzahlung der ETC-Wertpapiere

Jedes ETC-Wertpapier, insofern es nicht vom Emittenten zuvor vollständig zurückgezahlt oder gekauft oder gelöscht wurde, wird am Geplanten Fälligkeitstag zum Finalen Rückzahlungsbetrag fällig.

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September 23, 2021 07:42 ET (11:42 GMT)