-- Gold ist generell volatiler als die meisten anderen Anlageklassen, weshalb Anlagen in Gold mit einemhöheren Risiko verbunden und komplexer als andere Anlagen sind, und der Preis der ETC-Wertpapiere am Sekundärmarktkann eine ähnliche Volatilität aufweisen.

-- Die Verringerung des Metallanspruchs durch die Gesamtkostenquote und die Besteuerung derZeichnungsgebühren und Rückkaufgebühren für Autorisierte Teilnehmer (die wahrscheinlich auf die Anleger übertragenwerden) kann sich für die Anleger als unattraktiv erweisen, die lediglich an der Preisbewegung des Metallsinteressiert sind. Es kann somit nicht gewährleistet werden, dass die Wertentwicklung des Metalls ausreichend seinwird, um die Auswirkungen der Gesamtkostenquote und dieser Gebühren auszugleichen.

-- Der Emittent kann sich dazu entscheiden, ein Rückzahlungsereignis aufgrund des Emittenten auszulösen undsämtliche ETC-Wertpapiere einer Serie vorzeitig zurückzuzahlen, indem er dies den Wertpapierinhabern mindestens 30Kalendertage zuvor mitteilt.

-- Die Gesamtkostenquote kann vom Emittenten auf Antrag des Beraters gelegentlich geändert werden,allerdings muss ein Anstieg den Wertpapierinhabern mindestens 30 Tage zuvor mitgeteilt werden.

-- Unter gewissen Umständen muss Mehrwertsteuer auf Übertragungen von Metall an oder durch den Emittentenentrichtet werden. Dies könnte die Fähigkeit des Emittenten beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen im Rahmen derETC-Wertpapiere der entsprechenden Serie vollständig nachzukommen. Dies könnte dann ein Rückzahlungsereignisaufgrund von Mehrwertsteuer auslösen, das wiederum zu einer vorzeitigen Rückzahlung sämtlicher ETC-Wertpapieredieser Serie führen würde.

-- Die Anlage in ETC-Wertpapiere hat nicht zur Folge, dass ein Anleger der Besitzer des von derVerwahrstelle (oder einer Unterverwahrstelle im Auftrag der Verwahrstelle) gehaltenen Metalls mit Bezug auf dieentsprechende Serie wird. Eine vorzeitige oder finale Rückzahlung der ETC-Wertpapiere einer Serie wird barabgewickelt.

-- ETC-Wertpapiere können eine lange Laufzeit aufweisen und ein Anleger, der kein Autorisierter Teilnehmerist, kann vor dem Eintritt eines vorzeitigen Rückzahlungsereignisses oder dem geplanten Fälligkeitstag aus einemETC-Wertpapier lediglich Wert schöpfen, indem er es zum an diesem Zeitpunkt gültigen Marktpreis an einenAutorisierten Anbieter oder andere Anleger am Sekundärmarkt verkauft. Jeder Autorisierte Teilnehmer kann zwar einenMarkt für die entsprechende Serie machen, der Autorisierte Teilnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, für eine Serieeinen Markt zu machen und ein Autorisierter Teilnehmer kann den gemachten Markt jederzeit einstellen. Darüberhinaus ist nicht jeder Markt für ETC-Wertpapiere liquide und der Preis am Sekundärmarkt (falls zutreffend) fürETC-Wertpapiere kann weitaus niedriger sein als der vom Anleger bezahlte Preis.

-- Der Nominalbetrag zuzüglich dem Festgeschriebenen Zinsbetrag ist der Mindestrückzahlungsbetrags bei einervorzeitigen oder finalen Rückzahlung der ETC-Wertpapiere einer Serie. Sollte der Liquidationserlös desMetallanspruchs für jedes ETC-Wertpapier einer Serie unzureichend sein, um den für dieses ETC-Wertpapier bei dieservorzeitigen oder finalen Rückzahlung fälligen Nominalbetrag und Festgeschriebenen Zinsbetrag zu zahlen, kann derInhaber dieses ETC-Wertpapiers gegebenenfalls die Zahlung des Nominalbetrags und/oder Festgeschriebenen Zinsbetragsnicht vollständig und einen wesentlich niedrigeren Betrag erhalten. Für jedes ETC-Wertpapier ist die Zahlung desFestgeschriebenen Zinsbetrags an die Wertpapierinhaber der Zahlung des Nominalbetrags vorrangig.

-- Der Emittent und die Wertpapierinhaber unterliegen der Kreditwürdigkeit der Metallgegenpartei, derVerwahrstelle und der Autorisierten Teilnehmer.

-- Die Verwahrstelle muss im Rahmen des Verwahrvertrags prüfen, dass das von den Autorisierten Teilnehmernim Gegenzug für ETC-Wertpapiere gelieferte Metall den von der LBMA veröffentlichten "Good Delivery Rules for Goldand Silver Bars" nachkommt. Diese Prüfung darf die Hinterlegung des Metalls durch die Autorisierten Teilnehmer,welche den erforderlichen Reinheitsstandards nicht nachkommen, nicht vollständig verhindern.

-- Der Arranger, der Berater, der Treuhänder, der Sicherungstreuhänder, der Verwalter, die Verwahrstelle,die Autorisierten Teilnehmer, die Metallgegenpartei, jede Stelle und/oder deren verbundene Unternehmen können dasMetall und sonstige Finanzinstrumente, die auf dem Metall basieren oder hiermit verbunden sind, aktiv handeln oderhiervon Positionen halten. Durch diese Tätigkeiten treten Interessenkonflikte auf, was den Preis und die Liquiditätder ETC-Wertpapiere beeinträchtigen könnte.

D. WESENTLICHE INFORMATIONEN ZUR ZULASSUNG ZUM HANDEL AN EINEM GEREGELTEN MARKT

D.1 Unter welchen Bedingungen und zu welchem Zeitpunkt kann ich in dieses Wertpapier investieren?

Nach der ursprünglichen Emission stellt der Emittent die ETC-Wertpapiere lediglich zur Zeichnung durch Unternehmen (die "Autorisierten Teilnehmer") bereit, die ETC-Wertpapiere gemäß Vereinbarung für autorisierte Teilnehmer mit dem Emittenten direkt von und an den Emittenten kaufen und verkaufen dürfen. Die Autorisierten Teilnehmer zahlen für diese Zeichnung durch die Lieferung von Metall, das dem Metallanspruch pro ETC-Wertpapier der gezeichneten ETC-Wertpapiere entspricht. Die Autorisierten Teilnehmer können ebenfalls als Market Maker handeln, d. h. sie kaufen bzw. verkaufen ETC-Wertpapiere von oder an Anleger im Freiverkehr oder über eine Börse. Es muss sich jedoch nicht bei sämtlichen Market Makern um Autorisierte Teilnehmer handeln.

Ein Angebot oder Verkauf von ETC-Wertpapieren an einen Anleger durch einen Autorisierten Teilnehmer oder eine sonstige Vertriebsstelle oder einen Broker, der den Basisprospekt verwenden darf, (jeweils ein "Autorisierter Anbieter ") geschieht gemäß den Bestimmungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen diesem Autorisierten Anbieter und diesem Anleger, einschließlich bezüglich Preis, Zuteilungen und Abwicklung. Est ist die Verantwortung des maßgeblichen Finanzintermediärs zum Zeitpunkt dieses Angebots, dem Anleger diese Informationen zu übermitteln Weder der Emittent, noch der Arranger oder eine sonstige Transaktionspartei (bei der es sich nicht um den entsprechenden Autorisierten Anbieter handelt) sind eine Partei dieser Vereinbarungen mit Anlegern und dementsprechend enthalten der Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen gegebenenfalls nicht diese Informationen. In diesem Fall muss der Anleger diese Informationen beim entsprechenden Autorisierten Anbieter einholen.

D.2 Warum wurde der Prospekt erstellt?

D.2.1 Grund für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse

Die ETC-Wertpapiere bieten den Anlegern ein relativ einfaches Engagement in der Entwicklung der Spotpreise von Gold und bieten ein alternatives Engagement, das einer Direktanlage in Gold sehr ähnlich ist. Wenngleich die ETC-Wertpapiere nicht einer Anlage in Gold entsprechen, bieten sie Anlegern eine Alternative, über den Wertpapiermarkt an dem Goldmarkt zu partizipieren. Die Nettoerlöse aus der Emission einer Serie ETC-Wertpapiere sind der Betrag an Metall, der letztlich in dem/den Einzelverwahrten Konto/Konten mit Bezug auf diese Serie gehalten wird. Dieses Metall wird verwendet, um den Verpflichtungen des Emittenten im Rahmen dieser Serie nachzukommen.

D.2.2 Wesentliche Interessenkonflikte in Bezug auf das Angebot oder die Zulassung zum Handel

Zum Datum des Basisprospekts ist Amundi Asset Management S.A.S der Arranger des Programms (der "Arranger"), der ebenfalls als Berater des Emittenten für jede Serie handelt. Er übt laut Beratungsvertrag gewisse Funktionen und Feststellungen im Auftrag des Emittenten durch. Amundi Asset Management S.A.S. ist letztlich Eigentum der Crédit Agricole S.A. Jedes Mitglieder der Crédit Agricole S.A. oder der Crédit Agricole-Gruppe sowie jegliche ihrer Geschäftsführer können (a) an den von Emittenten ausgegebenen ETC-Wertpapieren oder einer hiermit oder für sie ausgeführten Transaktion ein Interesse haben oder eine beliebige Beziehung zu einer sonstigen Person haben, wodurch ein potenzieller Konflikt mit ihren jeweiligen Pflichten gegenüber dem Arranger und dem Berater bestehen kann, und (b) bei der Erfüllung dieser Pflichten mit Unternehmen der Crédit Agricole-Gruppe in Kontakt sein oder anderweitig ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen, und keiner von ihnen ist rechenschaftspflichtig für Erträge oder Vergütungen, die hieraus entstehen.

Ein Unternehmen der Crédit Agricole-Gruppe und/oder ihre verbundenen Unternehmen können Handels- oder Market-Making-Tätigkeiten nachgehen und Long- oder Short-Positionen in einem Metall, sonstigen Instrumenten oder derivativen Produkten, die auf dem Metall basieren oder mit ihm in Verbindung stehen, Metall auf eigene Rechnung oder auf Rechnung anderer halten bzw. verwalten. Die Unternehmen der Crédit Agricole-Gruppe können ebenfalls Wertpapiere ausgeben oder Finanzinstrumente in Verbindung mit Gold abschließen. Sollte ein Unternehmen der Crédit Agricole-Gruppe, direkt oder über seine verbundenen Unternehmen, einen Emittenten, eine Stelle, einen Verwalter, einen Sponsor oder Underwriter dieser Wertpapiere oder sonstiger Instrumente Dienste erbringen, können seine Interessen mit Hinsicht auf diese Produkte im Widerspruch zu jenen der Wertpapierinhaber stehen. Diese Tätigkeiten können den Wert der ETC-Wertpapiere und/oder den Wert des zugrunde liegenden Golds in Verbindung mit den

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 23, 2021 07:42 ET (11:42 GMT)