die Anleger als unattraktiv erweisen, die lediglich an der Preisbewegung des Metalls interessiert sind. Es kann

somit nicht gewährleistet werden, dass die Wertentwicklung des Metalls ausreichend sein wird, um die Auswirkungen

der Gesamtkostenquote und dieser Gebühren auszugleichen. ? Der Emittent kann sich dazu entscheiden, ein Rückzahlungsereignis aufgrund des Emittenten auszulösen und sämtliche

ETC-Wertpapiere einer Serie vorzeitig zurückzuzahlen, indem er dies den Wertpapierinhabern mindestens 30

Kalendertage zuvor mitteilt. ? Die Gesamtkostenquote kann vom Emittenten auf Antrag des Beraters gelegentlich geändert werden, allerdings muss ein

Anstieg den Wertpapierinhabern mindestens 30 Tage zuvor mitgeteilt werden. ? Unter gewissen Umständen muss Mehrwertsteuer auf Übertragungen von Metall an oder durch den Emittenten entrichtet

werden. Dies könnte die Fähigkeit des Emittenten beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen im Rahmen der

ETC-Wertpapiere der entsprechenden Serie vollständig nachzukommen. Dies könnte dann ein Rückzahlungsereignis

aufgrund von Mehrwertsteuer auslösen, das wiederum zu einer vorzeitigen Rückzahlung sämtlicher ETC-Wertpapiere

dieser Serie führen würde. ? Die Anlage in ETC-Wertpapiere hat nicht zur Folge, dass ein Anleger der Besitzer des von der Verwahrstelle (oder

einer Unterverwahrstelle im Auftrag der Verwahrstelle) gehaltenen Metalls mit Bezug auf die entsprechende Serie

wird. Eine vorzeitige oder finale Rückzahlung der ETC-Wertpapiere einer Serie wird bar abgewickelt. ? ETC-Wertpapiere können eine lange Laufzeit aufweisen und ein Anleger, der kein Autorisierter Teilnehmer ist, kann

vor dem Eintritt eines vorzeitigen Rückzahlungsereignisses oder dem geplanten Fälligkeitstag aus einem

ETC-Wertpapier lediglich Wert schöpfen, indem er es zum an diesem Zeitpunkt gültigen Marktpreis an einen

Autorisierten Anbieter oder andere Anleger am Sekundärmarkt verkauft. Jeder Autorisierte Teilnehmer kann zwar einen

Markt für die entsprechende Serie machen, der Autorisierte Teilnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, für eine Serie

einen Markt zu machen und ein Autorisierter Teilnehmer kann den gemachten Markt jederzeit einstellen. Darüber

hinaus ist nicht jeder Markt für ETC-Wertpapiere liquide und der Preis am Sekundärmarkt (falls zutreffend) für

ETC-Wertpapiere kann weitaus niedriger sein als der vom Anleger bezahlte Preis. ? Der Nominalbetrag zuzüglich dem Festgeschriebenen Zinsbetrag ist der Mindestrückzahlungsbetrags bei einer

vorzeitigen oder finalen Rückzahlung der ETC-Wertpapiere einer Serie. Sollte der Liquidationserlös des

Metallanspruchs für jedes ETC-Wertpapier einer Serie unzureichend sein, um den für dieses ETC-Wertpapier bei dieser

vorzeitigen oder finalen Rückzahlung fälligen Nominalbetrag und Festgeschriebenen Zinsbetrag zu zahlen, kann der

Inhaber dieses ETC-Wertpapiers gegebenenfalls die Zahlung des Nominalbetrags und/oder Festgeschriebenen Zinsbetrags

nicht vollständig und einen wesentlich niedrigeren Betrag erhalten. Für jedes ETC-Wertpapier ist die Zahlung des

Festgeschriebenen Zinsbetrags an die Wertpapierinhaber der Zahlung des Nominalbetrags vorrangig. ? Der Emittent und die Wertpapierinhaber unterliegen der Kreditwürdigkeit der Metallgegenpartei, der Verwahrstelle

und der Autorisierten Teilnehmer. ? Die Verwahrstelle muss im Rahmen des Verwahrvertrags prüfen, dass das von den Autorisierten Teilnehmern im Gegenzug

für ETC-Wertpapiere gelieferte Metall den von der LBMA veröffentlichten "Good Delivery Rules for Gold and Silver

Bars" nachkommt. Diese Prüfung darf die Hinterlegung des Metalls durch die Autorisierten Teilnehmer, welche den

erforderlichen Reinheitsstandards nicht nachkommen, nicht vollständig verhindern. ? Der Arranger, der Berater, der Treuhänder, der Sicherungstreuhänder, der Verwalter, die Verwahrstelle, die

Autorisierten Teilnehmer, die Metallgegenpartei, jede Stelle und/oder deren verbundene Unternehmen können das

Metall und sonstige Finanzinstrumente, die auf dem Metall basieren oder hiermit verbunden sind, aktiv handeln oder

hiervon Positionen halten. Durch diese Tätigkeiten treten Interessenkonflikte auf, was den Preis und die Liquidität

der ETC-Wertpapiere beeinträchtigen könnte.

D. WESENTLICHE INFORMATIONEN ZUR ZULASSUNG ZUM HANDEL AN EINEM GEREGELTEN MARKT

D.1 Unter welchen Bedingungen und zu welchem Zeitpunkt kann ich in dieses Wertpapier investieren?

Nach der ursprünglichen Emission stellt der Emittent die ETC-Wertpapiere lediglich zur Zeichnung durch Unternehmen (die "Autorisierten Teilnehmer") bereit, die ETC-Wertpapiere gemäß Vereinbarung für autorisierte Teilnehmer mit dem Emittenten direkt von und an den Emittenten kaufen und verkaufen dürfen. Die Autorisierten Teilnehmer zahlen für diese Zeichnung durch die Lieferung von Metall, das dem Metallanspruch pro ETC-Wertpapier der gezeichneten ETC-Wertpapiere entspricht. Die Autorisierten Teilnehmer können ebenfalls als Market Maker handeln, d. h. sie kaufen bzw. verkaufen ETC-Wertpapiere von oder an Anleger im Freiverkehr oder über eine Börse. Es muss sich jedoch nicht bei sämtlichen Market Makern um Autorisierte Teilnehmer handeln.

Ein Angebot oder Verkauf von ETC-Wertpapieren an einen Anleger durch einen Autorisierten Teilnehmer oder eine sonstige Vertriebsstelle oder einen Broker, der den Basisprospekt verwenden darf, (jeweils ein "Autorisierter Anbieter ") geschieht gemäß den Bestimmungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen diesem Autorisierten Anbieter und diesem Anleger, einschließlich bezüglich Preis, Zuteilungen und Abwicklung. Est ist die Verantwortung des maßgeblichen Finanzintermediärs zum Zeitpunkt dieses Angebots, dem Anleger diese Informationen zu übermitteln Weder der Emittent, noch der Arranger oder eine sonstige Transaktionspartei (bei der es sich nicht um den entsprechenden Autorisierten Anbieter handelt) sind eine Partei dieser Vereinbarungen mit Anlegern und dementsprechend enthalten der Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen gegebenenfalls nicht diese Informationen. In diesem Fall muss der Anleger diese Informationen beim entsprechenden Autorisierten Anbieter einholen.

D.2 Warum wurde der Prospekt erstellt?

D.2.1 Grund für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse

Die ETC-Wertpapiere bieten den Anlegern ein relativ einfaches Engagement in der Entwicklung der Spotpreise von Gold und bieten ein alternatives Engagement, das einer Direktanlage in Gold sehr ähnlich ist. Wenngleich die ETC-Wertpapiere nicht einer Anlage in Gold entsprechen, bieten sie Anlegern eine Alternative, über den Wertpapiermarkt an dem Goldmarkt zu partizipieren. Die Nettoerlöse aus der Emission einer Serie ETC-Wertpapiere sind der Betrag an Metall, der letztlich in dem/den Einzelverwahrten Konto/Konten mit Bezug auf diese Serie gehalten wird. Dieses Metall wird verwendet, um den Verpflichtungen des Emittenten im Rahmen dieser Serie nachzukommen.

D.2.2 Wesentliche Interessenkonflikte in Bezug auf das Angebot oder die Zulassung zum Handel

Zum Datum des Basisprospekts ist Amundi Asset Management S.A.S der Arranger des Programms (der "Arranger"), der ebenfalls als Berater des Emittenten für jede Serie handelt. Er übt laut Beratungsvertrag gewisse Funktionen und Feststellungen im Auftrag des Emittenten durch. Amundi Asset Management S.A.S. ist letztlich Eigentum der Crédit Agricole S.A. Jedes Mitglieder der Crédit Agricole S.A. oder der Crédit Agricole-Gruppe sowie jegliche ihrer Geschäftsführer können (a) an den von Emittenten ausgegebenen ETC-Wertpapieren oder einer hiermit oder für sie ausgeführten Transaktion ein Interesse haben oder eine beliebige Beziehung zu einer sonstigen Person haben, wodurch ein potenzieller Konflikt mit ihren jeweiligen Pflichten gegenüber dem Arranger und dem Berater bestehen kann, und (b) bei der Erfüllung dieser Pflichten mit Unternehmen der Crédit Agricole-Gruppe in Kontakt sein oder anderweitig ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen, und keiner von ihnen ist rechenschaftspflichtig für Erträge oder Vergütungen, die hieraus entstehen.

Ein Unternehmen der Crédit Agricole-Gruppe und/oder ihre verbundenen Unternehmen können Handels- oder Market-Making-Tätigkeiten nachgehen und Long- oder Short-Positionen in einem Metall, sonstigen Instrumenten oder derivativen Produkten, die auf dem Metall basieren oder mit ihm in Verbindung stehen, Metall auf eigene Rechnung oder auf Rechnung anderer halten bzw. verwalten. Die Unternehmen der Crédit Agricole-Gruppe können ebenfalls Wertpapiere ausgeben oder Finanzinstrumente in Verbindung mit Gold abschließen. Sollte ein Unternehmen der Crédit Agricole-Gruppe, direkt oder über seine verbundenen Unternehmen, einen Emittenten, eine Stelle, einen Verwalter, einen Sponsor oder Underwriter dieser Wertpapiere oder sonstiger Instrumente Dienste erbringen, können seine Interessen mit Hinsicht auf diese Produkte im Widerspruch zu jenen der Wertpapierinhaber stehen. Diese Tätigkeiten können den Wert der ETC-Wertpapiere und/oder den Wert des zugrunde liegenden Golds in Verbindung mit den ETC-Wertpapieren beeinträchtigen.

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June 16, 2021 08:02 ET (12:02 GMT)